Einreise zu Ausbildungszwecken
Wer in die Schweiz zu Ausbildungszwecken einreisen will, muss belegen, dass er auf einer Universität, Fachhochschule, höheren Fachschule oder sonstigen Institution mit anerkanntem Bildungsprogramm zugelassen wurde. Studierende erhalten in der Schweiz aber nur eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie nachweisen können, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
Zum Thema: Studierende aus Drittstaaten (nicht EU), Studium und Arbeit, Studierende aus der EU