Ausbildungsbeiträge und Stipendien
Das Stipendienwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Die Voraussetzungen für ein Stipendium sind deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ausbildungsbeiträge werden in Form von Stipendien (nicht rückzahlbar) und Darlehen (rückzahlbar) vergeben.
Wer wird unterstützt?
Achtung!
Stipendien und Darlehen werden nur ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter nicht ausreicht. Eltern müssen für die Ausbildung ihrer Kinder in Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten aufkommen.
Gesuche um Ausbildungsbeiträge müssen bei der Stipendienstelle des zuständigen Kantons eingereicht werden. Zuständig sind der Wohnkanton der Eltern, oder der Kanton, in dem ein erwachsener Gesuchsteller nach einer Erstausbildung während mindestens 2 Jahren als Erwerbstätiger lebte. Die Stipendienstellen informieren über das weitere Vorgehen.
Stipendien für MigrantInnen?
Kinder EU- und EFTA-BürgerInnen sind im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen den SchweizerInnen gleichgestellt, wenn sie in der Schweiz leben und mindestens einer der Elternteile hier seinen Hauptwohnsitz hat. Arbeitnehmende und selbständige Erwerbende sind zu den selben Bedingungen stipendienberechtigt wie SchweizerInnen.
MigrantInnen aus Drittstaaten können Ausbildungsbeiträge beantragen, wenn sie seit mehrern Jahren ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen.
Die Stipendienstellen können auch Auskunft geben über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Es existieren zum Beispiel privatrechtliche Stiftungen und Fonds, und in manchen Fällen besteht bei der Wohngemeinde oder der besuchten Bildungsinstitution die Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung nachzufragen.
Stipendien für Hochschulstudien
Es sind in der Regel die kantonalen Erziehungsdirektionen, die Stipendien gewähren. Über weitere Möglichkeiten der finanziellen Hilfe (verschiedenste Hilfen, Forschungsbeiträge) können Sie sich direkt bei den Universitäten erkundigen.
Ausländische Studierende informieren sich bei der Schweizer Vertretung in ihrem Land oder beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF).