Kauf am Telefon
Werbeanrufe bezwecken oft einen Verkauf oder einen Vertragsabschluss. Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ist gültig.
Das Schweizer Recht gewährt bis jetzt keine Rücktrittsfrist. Lassen Sie sich also auf gar keinen Fall zu einem mündlichen Vertragsabschluss überreden.
Die Gespräche bei Werbeanrufen werden meist aufgenommen, die Zusagen der KäuferInnen und VertragspartnerInnen damit im Falle eines Einspruchs dokumentiert werden können.
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